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   FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04   

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https://dejure.org/2005,10448
FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04 (https://dejure.org/2005,10448)
FG Saarland, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1 K 122/04 (https://dejure.org/2005,10448)
FG Saarland, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1 K 122/04 (https://dejure.org/2005,10448)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verlängerung einer richterlichen Frist

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Finanzgerichtsordnung; Verschiebung der mündlichen Verhandlung (§ 155 FGO, § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung einer erheblichen Erkrankung durch Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Tag vor der mündlichen Verhandlung; Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit durch Einreichung eines privatärztlichen Attests; Bloße Ankündigung einer noch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 227 Abs. 1 S. 1
    Verschiebung der mündlichen Verhandlung; Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verschiebung der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Es obliegt dem Kläger, den Umfang des begehrten Rechtsschutzes zu bestimmen (BFH, Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl. II 1980, 99, 102).

    Deshalb muss -so der Beschluss des Großen Senats vom 26. November 1979, a.a.O.- ein Kläger dem Gericht substantiiert den konkreten Sachverhalt unterbreiten, in dessen steuerrechtlicher Würdigung durch den Beklagten er eine Rechtsverletzung erblickt.

  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH, Urteile vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BStBl II 1996, 483; vom 18. Mai 1999 X R 20/98, BFH/NV 1999, 1603, und vom 27. Juli 1999 VIII R 56/98, BFH/NV 2000, 198).
  • BFH, 05.07.2004 - VII B 7/04

    NZB: Verfahrensmangel, Ablehnung eines Terminsverlegung

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Dies wäre mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens nicht vereinbar (BFH, Beschluss vom 5. Juli 2004 VII B 7/04, BFH/NV 2005, 64 m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 56/98

    Klagebegehren und Beschwer

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH, Urteile vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BStBl II 1996, 483; vom 18. Mai 1999 X R 20/98, BFH/NV 1999, 1603, und vom 27. Juli 1999 VIII R 56/98, BFH/NV 2000, 198).
  • BFH, 18.05.1999 - X R 20/98

    Bestimmung des Klagebegehrens; Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH, Urteile vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BStBl II 1996, 483; vom 18. Mai 1999 X R 20/98, BFH/NV 1999, 1603, und vom 27. Juli 1999 VIII R 56/98, BFH/NV 2000, 198).
  • BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Nichtigkeit eines

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Doch reicht die bloße Ankündigung einer (noch einzureichenden) Steuererklärung zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens nicht aus (BFH, Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190 m. N.).
  • BFH, 05.06.1997 - IV R 74/96

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Diesem Erfordernis ist bei einer Anfechtung eines Schätzungsbescheides genügt, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bestimmt wird (BFH-Urteil vom 5. Juni 1997 IV R 74/96, BFH/NV 1998, 37).
  • BFH, 16.12.1994 - III B 43/94

    Geltendmachung der Verltzung rechtlichen Gehörs durch Vertagung desTermins einer

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Mit der am Tag vor der mündlichen Verhandlung per Telefax übermittelten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind erhebliche Gründe für eine Terminsänderung nicht glaubhaft gemacht worden, da diese Bescheinigung die Art der Erkrankung nicht erkennen lässt (vgl. dazu: BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1994 III B 43/94, BFH/NV 1995, 890).
  • BFH, 09.01.1992 - VII B 81/91

    Voraussetzungen für die Verlegung eines Termins

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Wenn erhebliche Gründe i.S. des § 227 ZPO vorliegen, verdichtet sich das in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessen zu einer Rechtspflicht, d.h. der Termin muss in diesen Fällen zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt bzw. vertagt werden (ständige Rechtsprechung, BFH, Beschluss vom 9. Januar 1992 VII B 81/91, BFH/NV 1993, 29 m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1987 - VIII R 132/86

    Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04
    Da im Streitfall über ein Jahr nach Klageerhebung noch keine Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens erfolgt ist, lehnt der Senat die Verlegung der mündlichen Verhandlung ab, weil es dem Kläger zumutbar war, rechtzeitig einen geeigneten Prozessbevollmächtigten zu bestellen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1987 VIII R 132/86, BFH/NV 1988, 506).
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